20.04.2010

Werbungskosten

Ein Artikel von Rainer J.

Werbungskosten sind Kosten, die unmittelbar durch die ausgeübte Tätigkeit entstehen. Dabei kann es sich um Kosten für die Berufsbekleidung, ein Arbeitszimmer oder z.. Werbungskosten Fortbildungskosten handeln. Auch die sogenannte Entfernungspauschale gehört dazu. Hierbei kann der Arbeitnehmer, der mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstätte fährt, für jeden gefahrenen Kilometer der einfachen Strecken einen Betrag von 30 Cent in der Steuererklärung geltend machen. Dieser Posten ist besonders für Arbeitnehmer interessant, die täglich einen weiten Anfahrtsweg zu ihrer Arbeitsstätte zurücklegen müssen. Selbstverständlich gehören auch die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Werbungskosten. Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann diese Mitgliedsbeiträge zu den Werbungskosten dazu zählen. Die Kontoführungsgebühren gehören ebenfalls zu den Werbungskosten. Selbst wer nur geringe Werbungskosten hat, kann zumindest die Werbungskostenpauschale in Höhe von ? 920,00 in seiner Steuererklärung geltend machen. Der Gesamtbetrag der Werbungskosten wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, vermindert also die Steuerbelastung. Bei einem Ehepaar, das steuerlich zusammenveranlagt wird und wo jeder der beiden Partner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht, steht auch jedem der beiden Ehepartner zumindest die Werbungskostenpauschale zu.

Kommentare zu diesem Beitrag

Wolfgasng schrieb am 14:04 Uhr 04.12.2010

Ich bin ja sonst nicht so der große Blog-Leser, aber ihr fesselt mich