Krankenkassen-Zusatzbeiträge
Am ersten Februar 2010 begann ein Abenteuer im deutschen Gesundheitswesen mit bisher ungeahntem Ausgang. Circa Zehn Millionen Krankenversicherte bekamen von der gesetzlichen Krankenkasse Post. Darin enthalten war eine Aufforderung ab sofort zu ohnehin fälligen Kosten einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat zu leisten. Die Krankenkasse wird auf Nachfrage mitteilen, dass Beschwerden aller Art an den Gesetzgeber zu richten seien. Leistet der eine oder andere Versicherte hartnäckigen Widerstand, werden die Kassen vielleicht sogar Inkassobüros oder Gerichtsvollzieher einschalten.
Die Mehrzahl der Krankenkassen will diese Zusatzbeiträge erheben, weil dem Gesundheitsfonds mehrere Milliarden fehlen. Dass sie die Erhöhung zusammen durchführen, ist jedoch kein Zufall. Sie wollen durch die gemeinsame Erhebung verhindern, dass ihnen die Kunden weglaufen. Einige Krankenkassen, wie beispielsweise die BKK für Heilberufe, planen sogar den Höchstbetrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens rückwirkend zum ersten Januar von ihren Versicherten einzufordern. Damit könnte zusätzliche Kosten von maximal 37,50 Euro auf die Versicherten zukommen. Diese Höchstgrenze wird durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, welche im Jahr 2010 bei einem Einkommen von 3750 Euro liegt, festgelegt.
Wer von Erhöhung der Beiträge betroffen ist, kann ihnen durch ein wenig Aufwand entgehen. Durch einen Krankenkassenwechsel, würde man durchaus auf seinen Schnitt kommen und sogar zusätzlich bis zu 200 Euro sparen. Auch im Jahr 2010 gibt es noch Krankenkassen, die ihren Kunden keine Zusatzbeiträge abknöpfen, sondern ihnen Geld zurückzahlen. Bei der bremischen hkk gibt es zum Beispiel 15 Euro extra pro Quartal, bei der IKK Südwest sogar 25 Euro.
Tags: Krankenkassen; Zusatzbeiträge; Kosten
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