Leistungen
Obwohl de gesetzlichen Krankenkassen starke Kürzungen vorgenommen haben, darf man nicht außer betracht lassen das noch immer ca. 95 Prozent der Leistungen, die die Gesetzliche Krankenkasse anbieten muss, gesetzlich geregelt sind.
Dies bedeutet, das alle notwendigen Untersuchungen zur Erhaltung-, Wiederherstellung der Gesundheit abgedeckt sind.
Zu diesen notwendigen Untersuchungen zählen:
Die Kontrolluntersuchungen um Krankheiten vorzubeugen, sowie die Standardimpfungen.
Ebenso werden auch die Kosten der Krebsvorsorgeuntersuchungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Männern ab einem Alter von 45 Jahren, bei Frauen ab 20 Jahren.
Beständig ist auch weiterhin die Arztwahl, insofern der Arzt mit den Gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet.
Es ist lediglich die 10 ? Praxisgebühr die Quartalsmäßig anfallen, Ausnahme man bekommt eine Überweisung für den Facharzt.
Sollten Sie Medikamente vom Arzt verschrieben bekommen, so sind diese in den meisten Fällen Gebührenfrei. Sollte dies nicht der Fall sein so wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 % aber mindestens 5 ? und höchstens 10 ? fällig.
Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgeschlossen.
Falls Sie stationär aufgenommen werden, so müssen Sie einen Eigenanteil von 10 ?, längstens aber für 28 Tage tragen.
Hier sind Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen.
Für Heilmittel gilt: Krankengymnastik oder z. B. auch Sprachtherapie wird ebenfalls von der GKV getragen.
Der Eigenbehalt beträgt für Personen über 18 Jahren 10 % zzgl. 10 ? je Verordnung.
Bei der Leistung für Hilfsmittel, sprich Rollstühle, Hörgeräte, etc. werden nur Kosten für Standardausführungen getragen. Bruststraffung Kosten werden von den Kassen aber nicht getragen, da es sich um kosmetische Eingriffe handelt. Gängig ist inzwischen auch die Erstattung anhand von Festbeträgen.
Zahnbehandlungen werden nach wie vor von der Gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Bei Zahnersatz gilt: Zuzahlung eines Festzuschusses, max. 50 % der Kosten für eine Standardbehandlung.
Eine Erhöhung des Zusschusses ist möglich durch das einwandfreie Führen des Bonusheftes.
Sind nachweislich 5 Jahre ordnungsgemäß geführt, erhöht sich der Zuschuss um 20 % bei 10 Jahren sogar um 30%.
Tags: Leistungen; Krankenkasse
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