Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung ist in Deutschland eine Versicherung die hauptsächlich von Selbständigen, Beamten, Arbeitnehmern die über einer bestimmten Grenze des Jahreseinkommens liegen und Freiberuflern genutzt wird. Die entstehenden Kosten bei Krankheit oder Unfällen müssen vom Versicherungsnehmer vorab ausgelegt werden und nach Einreichung bei der Krankenkasse zurück gezahlt. Es gibt drei verschiedene Arten der privaten Krankenversicherung: Vollversicherung: Abdeckung aller anfallenden Kosten bei Krankheit und Unfällen inklusive eventueller Krankenhausaufenthalte. Teilversicherung: Teilabdeckung entstehender Kosten bei Krankheit und Unfällen, z. B. für Beamte die dann Unterstützung bei Pflege-, Krankeits- und Todesfällen erhalten. Zusatzversicherung. Wird abgeschlossen von gesetzlich Versicherten, z. B. für Auslandskrankenaufenthalte, Zahnersatz, Krankenhaustagegeld usw. Der Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung ist abhängig vom Geschlecht, Alter, Beruf, Einkommen, dem eigenen Gesundheitszustand und den erwünschten Leistungen. Der monatliche Beitrag wird einkommensunabhängig festgelegt. Der Anfangsbeitrag richtet sich nach bestimmten Kriterien: Geschlecht; Frauen sind wegen ihrer längeren Lebenserwartung und Einstufung in einer bestimmten Risikogruppe teurer. Das Eintrittsalter der sich versicherten Person Berufsgruppe: Hier gibt es für Angehörige des öffentlichen öffentlichen Dienstes Vergünstigungen oder Für manche Berufszweige Risikozuschläge. Tarifliche Leistungen: höhere Behandlungskosten bedeutet einen höheren Beitragssatz. Gesundheitszustand: entsprechende gesundheitliche Vorbelastungen führen zu Risikozuschlägen, Leistungsstaffelung, Leistungsausschluss oder sogar zur Ablehnung. Abschluss eines Vertrages aufgrund einer gesetzlichen Regelung. Seit dem 1. Juli 2007 müssen auch Personen, die ein großes Gesundheitsrisiko haben, von der privaten Krankenversicherung angenommen werden. Der Beitrag darf deshalb nicht erhöht werden sondern hier tritt der Standarttarif in Kraft.

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