Neueste Kommentare
Wahrscheinlich war es mein Schicksal, ausgerec
Hey Digger! warte auf deine anwort - sonst zicken
Bei eurer Seite schmilzt man einfach nur dahin
Karl-Wilhelmam 12:49 Uhr 05.1.2012:
Normalerweise bin ich nicht so leicht zu über
Spitze, was ihr hier gemacht habt, echt toll!
Anzeige
TAGS
01.04.2011
Arbeitslosenversicherung
Ein Artikel von Margitta
Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist eine Sozialversicherung, die im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) kodifiziert ist. Für Arbeitnehmer (ausgenommen Geringfügig Beschäftigte) und Auszubildende sowie für Wehr- und Zivildienstleistende ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Die Versicherungsbeiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt aktuell 3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Die Beitragsbemessungsgrenze besagt, dass oberhalb einer gewissen Einkommensgrenze der Beitragssatz konstant bleibt. Aufgrund dieser Begrenzung sind sowohl die Beiträge als auch die Leistungen gedeckelt. Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung ist breit gefächert und richtet sich primär an Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Leistungsempfänger. In erster Linie soll sie den Arbeitnehmer gegen den Eintritt des Schadensfalles, also die Arbeitslosigkeit, finanziell absichern. Darüber hinaus umfasst sie eine Vielzahl von Leistungen und Maßnahmen wie beispielsweise das Bewerbungstraining, Weiterbildung, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Kurzarbeitergeld und anderes mehr. Die Gewährung der Leistungen ist gebunden an die Erfüllung diverser Anspruchsvoraussetzungen. Für bestimmte Personengruppen besteht Versicherungsfreiheit. Sie sind explizit von der Versicherungspflicht befreit, weil sie dieses besonderen Schutzes nicht bedürfen. Zu diesen Personengruppen gehören beispielsweise Beamte, Soldaten und Rentner. Für andere Personengruppen wie zum Beispiel Selbständige, Pflegepersonen oder außerhalb der EU Beschäftigte besteht die Möglichkeit einer Freiwilligen Weiterversicherung. Eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ist in der Regel nicht möglich. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass gar kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat, werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Allerdings ist zu beachten, dass dies aufgrund von Verjährungsfristen im Regelfall nicht vollumfänglich geschieht.


Kommentare zu diesem Beitrag
Heinz schrieb am 13:09 Uhr 02.6.2011
Was um alles in der Welt hat Dich denn dazu gebracht?
Franz Josef schrieb am 13:28 Uhr 31.5.2011
Ich muss schon sagen, die von Dir geschriebenen Artikel hier lese ich wirklich gerne