Zahnzusatzversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind diverse Leistungen im Laufe der Jahre gestrichen worden. Das hat zur Folge, dass viele Patienten sich eine Behandlung beim Zahnarzt, wenn es zu größeren Schäden kommt, nicht mehr leisten können. Um diesem vorzubeugen, empfiehlt es sich daher, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Diese Versicherung ist schon relativ günstig zu bekommen und deckt, je nach Versicherungsabschluss, in der Regel etwa 80% der Zahnkosten ab. Wenn der Patient zum Zahnarzt geht und dort festgestellt wird, dass eine größere Behandlung oder ein Zahnersatz nötig wird, muss der Arzt einen Kostenvoranschlag machen. Mit diesem geht der Patient dann zu seiner gesetzlichen Krankenkasse und legt den Kostenvoranschlag sowie das Bonusheft vor. Das Heft sollte regelmässig mindestens einmal jährlich abgestempelt sein, um den vollen Anspruch zu erhalten. Wenn man dann den schriftlichen Bescheid von der Krankenversicherung hat, wie viel von den Kosten übernommen wird, dann kann der Patient alle Unterlagen bei der Zahnzusatzversicherung einreichen. Dort wird dann schnell errechnet, was von dort übernommen wird, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung ihren Beitrag in Leistung getreten ist. Letztendlich weiß jeder Patient noch vor Beginn der Behandlung, was noch als Rest aus der eigenen Tasche zu zahlen ist. Allerdings sollte man die Zahnzusatzversicherung alsbald abschließen und nicht erst dann, wenn es schon zu spät ist, denn wie bei allen anderen Versicherungen, wird auch hier nur dann gezahlt, wenn der Schadensfall noch nicht eingetreten ist. Sollte die Restzahlung immer noch das eigene, persönliche Budget übersteigen, ist dann aber jeder Zahnarzt bereit, eine Ratenzahlung für den Rest zu vereinbaren, da die meiste Summe bereits an ihn gezahlt wurde.
Tags: Zahnzusatzversicherung
Tags: Zahnzusatzversicherung