Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung, eine der 5 Säulen unserer bundesdeutschen sozialen Absicherung.
Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Sozialversicherung, die das Risiko einer möglichen Pflegebedürftigkeit abdeckt. Der Pflegefall ist kein Altersphänomen. Unfälle, Schlaganfall oder Herzinfarkt können den Menschen, der ein hohes Alter erreicht hat, ebenso dazu zwingen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen wie junge Leute.
Gut, dass es seit Januar 1995 das Gesetz zur sozialen Pflegeversicherung gibt.
Wir unterscheiden die gesetzliche Pflegeversicherung, die private und die Pflegezusatzversicherung. Die gesetztlichen Pflegeversicherungen sind den gesetztlichen Krankenkassen zugehörig. Privat Versicherte sind gehalten, bei ihrer privaten Krankenkasse eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Ist der Pflegefall gegeben, stellt sich die Frage, ob die Zahlung eines monatlichen Pflegegeldes erfolgen soll. Dies hat den Vorteil, dass der Patient von Angehörigen versorgt werden kann. Die Pflegegeldsätze liegen derzeit je nach Schwere bei 225 Euro bis 685 Euro monatlich.
Oder wird die Übernahme der Pflegekosten bei ambulanter oder teil-stationärer Pflege vorgezogen? Die Kosten für Pflegehilfsmittel und bauliche Maßnahmen, die das Wohnumfeld des zu Pflegenden verbessern, können ebenfalls übernommen werden.
Das gute Gefühl, zu Hause bleiben zu können, darum geht es bei der Verbesserung des Wohnumfeldes. Dies kann eine bodengleiche Dusche sein, der Ausgleich von Stufen, ein Treppenlift. Dies sind nur einige Beispiele, die für viele Erleichterungen stehen, die für den zu Pflegenden finanziert und durchgeführt werden.
Auch zahlt unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse des zu Pflegenden Rentenbeiträge für die Pflegekraft.
In jedem Falle kommt eine Pflegefachkraft im Auftrag der Krankenkasse zu den Betroffenen nach Hause, um die Situation zu begutachten und die Pflegestufe festzulegen.
Die Pflegeversicherung, eine gute Sache, ein gutes Gefühl von Sicherheit für Alt und Jung.
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